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Fragen zur OBERLANDCard.

Alles Wichtige zur Umstellung, zum Kartentausch und zu OberlandCard Job und OberlandCard Gutschein.

Die OberlandCard wird einfacher und alltagstauglicher. Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um die Umstellung und Infos zur Nutzung der OberlandCard Job und dem OberlandCard Gutschein.

Umstellung & Kartentausch

Du hast eine OberlandCard oder einen OberlandGutschein? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Bereich findest du alle wichtigen Informationen rund um den Wechsel auf die neue OberlandCard.

Wir entwickeln die OberlandCard weiter, damit sie einfacher und alltagstauglicher wird. Mit der neuen Karte wird Bezahlen unkomplizierter, die Nutzung verständlicher und das Angebot insgesamt moderner.

Die neue OberlandCard bringt dir mehrere Verbesserungen: Du bezahlst damit wie mit einer EC-Karte, nutzt echtes Geld statt Punkte und profitierst von einem neuen Kartendesign. Das Element der Bonuskarte mit dem Punktesammeln entfällt zukünftig.

Alle Inhaber einer OberlandCard oder eines OberlandGutscheins müssen ihre bisherige Karte einmalig umtauschen. Mitarbeiter von teilnehmenden Arbeitgebern erhalten ihre Karte direkt über ihren Arbeitgeber.

Einlösungen über das bisherige System mit alten Karten sind nur noch bis 31. August möglich. Danach brauchst du eine neue Karte.

Der Kartentausch erfolgt einmalig. Deine bisherige Karte wird gegen eine neue Karte ausgetauscht. Bestehendes Guthaben wird dabei vollständig auf die neue Karte übertragen.

Den Kartentausch kannst du bei uns, bei der Regionalentwicklung Oberland (REO) in Miesbach erledigen: Rathausplatz 2, 83714 Miesbach, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.

Du darfst auch gerne eine vertraute Person zu uns schicken. Gib der Person deine alte Karte mit und wir übertragen für dich das alte Guthaben auf eine neue Karte.

Dein Guthaben wird übertragen. Es wird beim Kartentausch vollständig auf die neue Karte übertragen.

Nein. Du musst dein Guthaben vor dem Tausch nicht erst aufbrauchen. Es wird vollständig übertragen.

Für Arbeitgeber

Mit der OberlandCard Job bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen attraktiven Benefit und stärken gleichzeitig die regionale Kaufkraft. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur Bestellung, Aufladung und Verwaltung.

Die OberlandCard gibt es in zwei Varianten – je nachdem, ob Guthaben regelmäßig oder einmalig genutzt werden soll: Die OberlandCard Job ist für wiederkehrende Aufladungen gedacht. Der OberlandCard Gutschein ist die richtige Wahl für eine einmalige Aufladung – zum Beispiel als Geschenk. Er ist mit bis zu 250 Euro aufladbar. Beide Varianten sind bei teilnehmenden Partnergeschäften in der Region einlösbar.

Für Arbeitgeber gelten aktuell folgende Preise: einmalig 99 Euro Einrichtung, 2,50 Euro pro Karte und 1,50 Euro pro Aufladung.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, sowohl OberlandCard Job für Mitarbeitende anzubieten als auch selbst Partnergeschäft der OberlandCard zu sein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn beides für Ihr Unternehmen interessant ist.

Sie teilen uns mit, wie viele Karten Sie für Ihre Mitarbeitenden benötigen. Auf Wunsch können Sie auch Ihr Firmenlogo auf die Karte drucken.

Wenn Sie weitere Karten benötigen, melden Sie sich direkt bei uns. Gemeinsam klären wir schnell und unkompliziert die Nachbestellung.

Die gewünschten Beträge werden auf die Karten geladen. Sie erhalten dafür ein persönliches Konto auf oberlandcard.com, über das Sie Karten und Aufladungen verwalten. Hier können Sie festlegen, welcher monatliche Betrag pro Mitarbeiter aufgeladen werden soll, welchen Grund die Aufladung hat, ob die Aufladung automatisch erfolgen soll und ob es ein Enddatum für die letzte Aufladung gibt. Die erste Aufladung erfolgt direkt mit dem Speichern.

Ja, über die Webanwendung können Aufladungen effizient verwaltet werden. Sie können darüber gesammelt aufladen.

Sie können die OberlandCard Job regelmäßig als monatlichen Sachbezug einsetzen. Hier ist es möglich, bis zu 12-mal im Jahr einen steuerfreien Betrag von bis zu 50 € monatlich pro Arbeitnehmer aufzuladen. Darüber hinaus dürfen Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 3 × 60 € für besondere Anlässe (wie Geburtstage, Jubiläen, Hochzeit usw.) zukommen. Falls Sie weitere Aufladungen vornehmen möchten, fragen Sie zu steuerlichen Aspekten bitte Ihren Steuerberater.

Nein. Aufladungen können voreingestellt und automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden.

Ja. Zusätzlich zum monatlichen Sachbezug sind bis zu 3 × 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit oder Jubiläum möglich.

Technisch kann eine höhere Aufladung möglich sein. Bitte beachten Sie aber, dass höhere Beträge steuerlich anders zu bewerten sein können. Für die genaue Einordnung sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Die Rechnungen werden automatisch erstellt und direkt von Ihrem Konto per SEPA-Mandat abgebucht. Falls Sie lieber per Rechnung zahlen möchten, teilen Sie uns dies gerne mit.

In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie die OberlandCard Job Ihres Mitarbeiters sperren. Damit kann die Karte nicht mehr im Geschäft eingelöst werden und das Guthaben wird auf 0 € gesetzt. Eine Ersatzkarte kann bestellt werden und das Restguthaben wird auf die Ersatzkarte übertragen. Die Ersatzkarte ist am nächsten Tag einsetzbar.

In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie den Austrittstermin des Mitarbeiters erfassen. Damit sind keine weiteren automatischen Aufladungen auf diese Karte möglich. Die OberlandCard Job verbleibt weiter im Besitz des Mitarbeiters, bis das darauf befindliche Guthaben verbraucht oder das Guthaben älter als 36 Monate ist.

Die Verjährungsfrist startet erst, wenn die OberlandCard Job nicht mehr regelmäßig aufgeladen wird. Das Guthaben ist damit bis drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der letzten Aufladung verfügbar.

Für Mitarbeiter

Hier findest du die wichtigsten Antworten zur Nutzung der OberlandCard Job.

Das Guthaben kannst du bei allen teilnehmenden Partnergeschäften in der Region einlösen. Eine Übersicht findest du auf der Partnerliste der OberlandCard.

Du kannst dein aktuelles Guthaben jederzeit über XXXX abrufen.

Die Verjährungsfrist startet erst, wenn die OberlandCard Job von deinem Arbeitgeber nicht mehr aufgeladen wird. Das Guthaben ist damit bis drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der letzten Aufladung verfügbar.

Ja, das ist möglich. Solange genug Guthaben auf deiner Karte ist, kannst du auch Teilbeträge damit bezahlen.

Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt auf der Karte und kann beim nächsten Einkauf wieder genutzt werden.

Melde dich in diesem Fall bitte direkt bei deinem Arbeitgeber oder bei uns. Dann kann schnell geklärt werden, wie es weitergeht.

Du kannst deine OberlandCard Job natürlich zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen. Gib diesem einfach deine bestehende Nummer. Dann kannst du direkt damit starten.

Wenn dir ein Geschäft in der OberlandCard fehlt, gib uns gerne Bescheid. Wir freuen uns über Hinweise auf spannende regionale Partner.

Für Partner

Die neue OberlandCard bringt zusätzliche regionale Kaufkraft direkt in dein Geschäft. Hier findest du die wichtigsten Antworten zur Teilnahme, zur Nutzung im Alltag und zur Abrechnung.

Wenn du Teil des Netzwerks werden möchtest, melde dich gerne bei uns. Gemeinsam prüfen wir, wie die Anbindung in deinem Geschäft am besten umgesetzt werden kann.

Aktuell gelten folgende Preise: einmalig 40 Euro für die Einrichtung, jährlich 120 Euro Marketinggebühr und zzgl. 2 % Umsatzbeteiligung.

Gemeinsam mit dir prüfen wir, wie die Anbindung in deinem Geschäft am besten umgesetzt werden kann und welche Voraussetzungen dafür nötig sind.

Die Bezahlung funktioniert ähnlich wie mit einer EC-Karte. Du kannst dich aber auch dazu entscheiden, mit der POS-App oder Webversion mitzumachen.

Wenn du als Partnergeschäft angebunden bist, kannst du deine Einlösungen jederzeit nachsehen.

Die Auszahlung erfolgt wöchentlich und wird direkt auf dein Konto überwiesen.

In diesem Fall kann ein Teilbetrag über die OberlandCard genutzt werden. Der verbleibende Betrag kann dann mit einem anderen Zahlungsmittel beglichen werden.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wie die Rückabwicklung im Detail erfolgt, richtet sich nach den Vorgaben des OberlandCard-Systems. Partnergeschäfte erhalten hierzu eine klare Regelung für Retouren.

Bei teilnehmenden Partnergeschäften können sowohl Guthaben aus der OberlandCard Job als auch aus dem OberlandCard Gutschein eingelöst werden.

Wichtig ist vor allem, die kommunizierten Fristen und Hinweise zur Umstellung im Blick zu behalten. Bei Rückfragen von Kunden hilft es, direkt auf die FAQ oder den persönlichen Kontakt zur OberlandCard zu verweisen.

OberlandCard Gutschein

Der OberlandCard Gutschein ist der regionale Geschenkgutschein fürs Oberland. Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um Kauf, Einlösung und Gültigkeit.

Mit dem OberlandCard Gutschein verschenkst du regionale Vielfalt und unterstützt gleichzeitig die Geschäfte im Oberland. Der Gutschein ist bei teilnehmenden Partnergeschäften einlösbar und lädt dazu ein, neue Lieblingsorte in der Region zu entdecken.

Der OberlandCard Gutschein kann bei ausgewählten Verkaufsstellen erworben werden.

Du kannst den Gutschein bei allen teilnehmenden Partnergeschäften einlösen.

Du zeigst den Gutschein einfach beim Bezahlen vor. Der Betrag wird vom vorhandenen Guthaben abgezogen. Restguthaben bleibt auf der Karte erhalten.

Ja, der OberlandCard Gutschein ist ausdrücklich als Geschenkprodukt gedacht und eignet sich ideal für regionale Geschenke.

Der OberlandCard Gutschein ist einmalig mit bis zu 250 Euro aufladbar.

Der Gutschein ist 3 Jahre gültig ab Ende des Kaufjahres.

Nein, eine Barauszahlung des Restguthabens ist nicht möglich.

Nein, der OberlandCard Gutschein ist als einmalig aufladbares Geschenkprodukt gedacht.

Du kannst dein aktuelles Guthaben jederzeit unter xxx einsehen.

Ja. Auch Inhaber eines OberlandGutscheins müssen ihre bisherige Karte einmalig tauschen.

Ihr Ansprechpartner
Regionalentwicklung Oberland

Wir beraten Sie gerne auch vor Ort und zeigen Ihnen persönlich und kostenfrei, wie schnell und unkompliziert Sie Teil der OBERLANDCard Familie werden.

Telefon: 08025 993 72 75
E-Mail: kontakt@oberlandcard.com

Zum Kontakt
Ansprechpartner der Regionalentwicklung Oberland mit OberlandCard und OberlandCard Gutschein